Spendenbescheinigung vom Essener Kinderschutzbund
Der Essener Kinderschutzbund ist beim Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit. Daher können Sie Spenden an uns von der Steuer absetzen. Dafür legen Sie Ihrer Steuererklärung einfach die von uns ausgestellte Spendenbescheinigung oder einen vereinfachten Spendennachweis bei.
Sobald Ihre Spende bei uns im Hause verbucht wurde, erhalten Sie umgehend eine Zuwendungsbestätigung (früher: Spendenquittung) für Ihren Betrag, wenn uns Ihre Anschrift bekannt ist.
Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Dieser vereinfachte Spendennachweis erspart dem Essener Kinderschutzbund Kosten im Bereich Verwaltung und Versand. Bitte legen Sie Ihrem vereinfachten Spendennachweis unseren Freistellungsbescheid bei.
Fordern Sie hier Ihre Zuwendungsbestätigung an
Sie haben keine Zuwendungsbestätigung erhalten oder benötigen wegen Verlust eine Kopie? Über das untenstehende Formular können Sie uns Datum und Betrag Ihrer Spende nennen. Nach Überprüfung senden wir Ihnen gerne umgehend die entsprechenden Unterlagen zu.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer aktuellen Datenschutzerklärung.
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