Geldauflagen & Bußgelder
Die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern ist für den Essener Kinderschutzbund ein wichtiger Baustein zur Sicherung unserer Hilfs- und Beratungsangebote sowie zur Förderung unserer Kinder- und Jugendeinrichtungen. Als Strafrichter und Staatsanwalt können Sie durch Ihre Zuweisung dazu beitragen, benachteiligten Essener Kindern und hilfesuchenden Familien, Chancen auf eine bessere Zukunft zu ermöglichen. Die eingehenden Gelder kommen, entsprechend unserer Satzung, dort zum Einsatz, wo sie am dringendsten benötigt werden. Auf ausdrücklichen Wunsch setzen wir das zugewiesene Geld aber auch zweckgebunden für ein bestimmtes Projekt oder eine beteiligte Einrichtung ein.Für Geldauflagen und zugewiesene Bußgelder haben wir ein eigenes Sonderkonto eingerichtet, das sicherstellt, dass für diese Zahlungen keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt wird:
Deutscher Kinderschutzbund OV Essen e.V.
Postbank Essen
IBAN: DE91 3601 0043 0091 1774 31
BIC: PBNKDEFFXXX