Das „Aus“ für die Verankerung der UN-Kinderrechte in der Verfassung ist über alle Parteien hinweg ein Politikversagen auf breiter Front. Das „Aus“ ist die Fortsetzung einer kinderfeindlichen Politik während der Pandemie, in der bei allen Maßnahmen und Einschränkungen es primär immer um den Schutz der Erwachsenen ging und geht. Der Kinderschutz blieb dabei auf der Strecke.
Nicht absehbar sind die Auswirkungen und Folgen für die Zukunft der jungen Generation. Dabei geht es nicht nur um Bildungslücken, verursacht durch eines schon vor der Pandemie sanierungsbedürftigen Bildungssystems, das Ungleichheiten verfestigt statt Kinder zu fördern. Etablierte Frühwarnsysteme bei Kindeswohlgefährdungen konnten nicht greifen, weil die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen außer Kraft gesetzt wurden. Die Kinder und Jugendlichen wurden während der Pandemie buchstäblich von der Politik allein gelassen. Kindern und Jugendlichen wurden über Monate hinweg zwangsweise ein pandemischer Stubenarrest verordnet. Es war ein „Aus“ für Rahmen- und Lebensbedingungen, die für das Auswachsen, die Entwicklung und den Schutz für Kinder und Jugendliche von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Eine gesetzlich verankerter Grundlage für den Kinderschutz wird es nun auch in dieser Legislaturperiode nicht geben. Es ist nun absehbar, dass auch in Zukunft der Kinderschutz in unserem Land weiterhin auf der Strecke bleiben wird. Das nun postulierte „Aus“ der Verankerung der UN-Kinderrechte in unserer Verfassung bildet die Krönung einer kinderfeindlichen Pandemie-Politik. Die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung ist gescheitert. Gescheitert ist eine Politik, in der es für Kinder und die Zukunft dieses Landes keine Mehrheiten gibt. Aber: Hauptsache diese Kinder finanzieren zukünftig denen die Renten, die ihnen heute selbstverständliche Grundrechte nicht zugestehen wollen.
Prof. Dr. Ulrich Spie, Vorstandsvorsitzender Deutscher Kinderschutzbund OV Essen e.V.